§ 01 Allgemeines
Die Personalberatung FOCUS search GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag sorgfältig und unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes durchzuführen.
§ 02 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Personalberatung FOCUS search GmbH.
Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sowie Vertragsergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§ 03 Zustandekommen eines Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden an die FOCUS search GmbH oder durch die FOCUS search GmbH an den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Internet, E-Mail, Fax, Telefon oder per Post erfolgen.
§ 04 Änderung des Leistungsumfangs
Die beiden Vertragspartner können in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger die Änderung daraufhin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen.
§ 05 Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit von Personalvermittlungs- und –beratungsverträgen wird zwischen den Vertragspartnern jeweils auftragsbezogen vereinbart und können aus wichtigem Grund vonbeiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der Firma FOCUS search GmbH vorgestellten Bewerber nach Kündigung oder Ablauf des Vertrages zustande, bleibt der Anspruch auf das Vermittlungshonorar unberührt.
Das Honorar wird für jeden von der FOCUS search GmbH präsentierten und eingestellten Kandidaten fällig, auch dann, wenn der Auftraggeber auf ihn aufmerksam gemacht hat,der Kandidat für eine andere Position oder zu einem vom Vertragsabschluss abweichenden Zeitpunkt eingestellt wird.
Schriftlich bestätigte Termine können vom Auftraggeber bis 2 Wochen vor Beginn der Beratung kostenfrei storniert werden. Bis eine Woche vor dem Termin kann der Vertragspartner einen Ersatztermin benennen, andernfalls werden 25% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Stornierungen kürzer als eine Woche werden 50 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei Absage kürzer als zwei Arbeitstage berechnet die FOCUS search GmbH die vollen Gebühren, Tageshonorare oder Pauschalen. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle vertraglich geregelte Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten teil kein Rückvergütungsanspruch.
§ 06 Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.
Das Honorar richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad der Vermittlung und wird vor Auftragersteilung individuell vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt das Honorar bei der Personalvermittlung/ -beratung 25 % des Bruttojahreseinkommens des vermittelten Bewerbers (inklusive Sonderzahlung und garantierter Prämien / Tantiemen).
Schließt im Rahmen der Personalvermittlung/ -beratung ein Dritter einen Vertrag mit einem Bewerber aufgrund von Unterlagen und/ oder Informationen, die der Auftraggeber von der Firma FOCUS search GmbH erhalten und weiter gegeben hat, schuldet der Auftraggeber ebenfalls das Vermittlungshonorar.
Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Dazu gehören im Rahmen der Personalvermittlung auch Auslagen der Bewerber für Vorstellungsgespräche beim Auftraggeber.
§ 07 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
§ 08 Datenschutzbestimmungen
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartner an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Alle Personalunterlagen der Bewerber in jedweder Form, die im Auftrag von der Personalberatung FOCUS search GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum der FOCUS search GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Personalunterlagen, mit Ausnahme des vermittelten Bewerbers unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, an die Personalberatung FOCUS search GmbH zurückzusenden. Personalunterlagen, die auf elektronischem Weg übersandt werden, sind ordnungsgemäß von sämtlichen Datenträgern des Auftraggebers zu löschen, Ausdrucke sind zu vernichten. Der durch eine eventuelle Weiterleitung oder sonstige, nicht vertragliche Nutzung der Personaldaten entstehende Schaden wird mit einer pauschalen Schadensersatzsumme von 10.000 EUR pro Vorkommensfall in Rechnung gestellt.
§ 09 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag benötigten Informationen und Daten der Personalberatung FOCUS search GmbH zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
Im Rahmen der Personalvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Vorkenntnis eines Bewerbers unverzüglich die Personalberatung FOCUS search GmbH zu unterrichten. Die Vorkenntnis ist vom Auftraggeber unter Beweisantritt darzulegen. In diesem Fall erbringt die Personalberatung FOCUS search GmbH keine weitere Leistung bezüglich dieses Bewerbers.
Im Rahmen der Personal- und Arbeitsvermittlung verpflichten sich Arbeitgeber und Bewerber gleichermaßen, der Personalberatung FOCUS search GmbH unverzüglich den Abschluss eines Arbeitsvertrages anzuzeigen.
§ 10 Haftung
Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt die Personalberatung FOCUS search GmbH keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit. Die Personalberatung FOCUS search GmbH übernimmt außerdem keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerber. Eine Überprüfung der vom Bewerber gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
§ 11 Urheber- und Eigentumsrechte
Alle von der Personalberatung FOCUS search GmbH erstellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind ausschließlich für den persönlichen bzw. betrieblichen Gebrauch des jeweiligen Kunden bestimmt und dürfen nicht vervielfältigt und veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Personalberatung FOCUS search GmbH und müssen bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern unterstehen deutschem Recht.
Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des privaten wie öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird ausschließlicher Gerichtsstand Bergisch Gladbach vereinbart. Dies gilt auch für Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozesse.
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt ausschließlich Gerichtsstand Bergisch Gladbach als Erfüllungsort.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln bestehen.
zuletzt geändert: 28.10.2013